REACH – Die Aufgabe
Die REACH-Verordnung stellt Unternehmen in deren Geltungsbereich vor erhebliche Aufwände in Bezug auf die Erstellung, Verwaltung, inhaltliche Aktualisierung und Versendung von Sicherheitsdatenblättern (SDB). Dies zieht unter Kostengesichtspunkten betrachtet nicht unerhebliche Konsequenzen nach sich, die angefangen bei der Bilanz bis hin zum Geschäftsbericht ihren Niederschlag finden. Da die EU-Gesetzgebung bereits das Minimum an einzuhaltenden Aspekten formuliert, lassen sich lediglich im Bereich der individuellen Umsetzung Optimierungspotentiale heben.
Im Zuge der Digitalen Transformation, aus der alle Unternehmen, die sich neuen Wegen öffnen, gestärkt hervorgehen werden, bieten sich ständig neue Möglichkeiten, im Bereich der elektronischen Medien und Cloud-basierten Automatisierung Unternehmen frische Wettbewerbskraft einzuflößen.
Digitale, selbststeuernde Geschäftsprozesse mit Rückgriff auf Event-getriggerte Workflows und Internet-basierter Mechanismen stellen den machbaren Status Quo unseres Zeitalters dar, an dem sich alle Unternehmen messen lassen müssen – insbesondere bei entsprechender Vorgabe durch den Mitbewerb.
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- SAP Safety Data Sheet
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Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Ein SDB muss von jedem Lieferant von Gefahrstoffen stets mitgeliefert werden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass das SDB fachlich richtig und vollständig ist. Die regelmäßige Anpassung an den aktuellen Stand ist Pflicht.
In der Produktsicherheit ist das SDB das wichtigste Kommunikationsinstrument entlang der Lieferkette. Es soll Nutzer in einer übersichtlichen und einfach lesbaren Art und Weise über die wichtigsten Sicherheitsaspekte sowie über eventuelle Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt beim Umgang mit den betreffenden Produkten informieren.
Die EU-Chemikaliengesetzgebung „REACH“ hat für die Erstellung von SDB eine Reihe formaler und inhaltlicher Änderungen gebracht. Die wichtigste inhaltliche Neuerung besteht darin, dass Unternehmen die Verwendungen der von REACH betroffenen Stoffe beschreiben und daraus Risikobeurteilungen ableiten müssen. In Kapitel 1 des SDB gilt es nun, alle Verwendungen eines Stoffs überblicksartig anzugeben. Zudem erhält das SDB für jede Verwendung einen Anhang, der alle für die Risikobetrachtung relevanten Parameter aufschlüsselt.
keine schwergewichtigen IT-Applikationen benötigt,
keine Personalbindung erfordert und
keinen ständigen Wartungsaufwand bedeutet.
smartSDS – Unsere Lösung
smartSDS
- kein Verwaltungsaufwand mehr → Einsparung von Handling-Aufwand
- automatische Aktualisierung
- gesetzeskonform
- rein digitaler und voll automatisierter Prozess (fire-and-forget)
- vollständige Einbettung in denlogistischen Prozess
- keine Mehrfachversendung (mehr)
- gezielter Versand an dedizierten Ansprechpartner beim Kunden
- schnelle Einrichtung binnen weniger Stunden
- Das Produkt iChemistry der Fa. Intersolia ist Voraussetzung für smartSDS.
Unsere Lösung ist vollintegriert mit Ihren in SAP ablaufenden logistischen Prozessen, so daß – noch bevor die Lieferung Ihr Haus verläßt – Ihrem Kunden alle notwendigen SDB per E-Mail elektronisch zugestellt werden.
Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne für weitere Informationen oder einen persönlichen Termin!
- SAP-konforme und Release-feste Lösung unter Verwendung bewährter und stabiler Standard-Technologien.
- Keine Personalbindung mehr durch SDB-Administration oder physische Handhabung im Versand.
- Allzeit aktuelle und gesetzeskonforme SDB.
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- Zielgerichteter SDB-Versand an dedizierte Ansprechpartner bei Ihren Kunden.
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Kontakt
Links
Amtliches:
REACH-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-Verordnung bei EUR-Lex.europa.eu
REACH bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
Netzwerk REACH@Baden-Württemberg
REACH.info des Umweltbundesamts
Zuständige Behörde in Baden-Württemberg zum Thema Chemikaliensicherheit